Anmeldung
Die Anmeldung zum Mitsegeln kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sie erfolgt auf der Grundlage der derzeit gültigen Beschreibungen und Preise.
Mit der Anmeldung bietet der Törnteilnehmer für sich und die in der Anmeldung genannten Mitsegler den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch „Beidrehen“ zustande.
Kostenbeitrag
Nach Zugang der Buchungsbestätigung ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 50% des Kostenbeitrages auf das angegebene Konto zu leisten. Geschieht dies nicht, ist "Beidrehen" berechtigt, den Vertrag zu stornieren und den Termin anderweitig zu vergeben. Der Restbetrag ist bis zu 2 Wochen vor Törnbeginn fällig. Bei Buchungen innerhalb von 2 Wochen vor Anreisetermin ist der gesamte Kostenbeitrag sofort zu überweisen.
Im Kostenbeitrag enthalten sind die Kosten für das Schiff mit Skipper und der Übernachtung. In der pauschalen Bordkasse sind die Vollverpflegung (Frühstuck, Zwischenmahlzeit, warmes Abendessen), alkoholfreie Getränke, Hafengebühren, Treibstoffkosten und die Endreinigung enthalten.
Rücktritt
Bei Rücktritt der Teilnehmer bis 4 Wochen vor Törnbeginn wird eine Zahlung in Höhe von 50% der Gesamtgebühren fällig, danach ist die gesamte Summe zu Zahlen. Es wird dringend empfohlen eine Reiserücktrittkostenversicherung abzuschließen.
Kann der Törn, aus vor Reisebeginn bekannten Gründen, nicht stattfinden, so werden die Mitsegler umgehend informiert und erhalten selbstverständlich die geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Umbuchung
Eine Umbuchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dennoch wird versucht werden, einen geeigneten Ersatztermin zu finden.
Haftung
Die Teilnahme am Törn und an den Landgängen erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Mitsegler werden darauf hingewiesen, dass die Buchung und Durchführung eines Segeltörns nicht vergleichbar ist mit der Buchung und Durchführung einer "normalen" Pauschalreise, da insbesondere Naturgegebenheiten nicht absehbare Auswirkungen auf einen Segeltörn haben können. Wetterbedingte Störungen oder Schäden am Schiff können den Schiffsführer zwingen, die Route zu ändern, Besserungen abzuwarten oder Reparaturen durchzuführen. Solche Situationen können einen oder mehrere Hafentage erfordern! Daraus entstehen jedoch keine Regressansprüche, auch dann nicht, wenn die Rückfahrt nicht termingerecht oder zum vorhergesehenen Zielhafen aus erfolgen kann.
An Bord besteht für Geld und Wertgegenstände kein Versicherungsschutz. Schadenersatzansprüche gegen „Beidrehen“, gleich aus welchen Rechtsgründen, werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall 6 Monate und beginnt mit dem anspruchbegründetem Ereignis.
Törnteilnehmer mit Kindern werden ausdrücklich auf die Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern und die daraus resultierende Haftung hingewiesen. Das gleiche gilt für das Mitführen von Hunden.
Die Mitsegler sind selbst für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich.
Versicherungen
Für die Nutzung der Yacht besteht eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Die Mitsegler haften „Beidrehen“ gegenüber für selbst verschuldete Verluste und Schäden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung von 1000,- € pro Schadenfall. Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sind nicht versichert. Hier haftet der Verursacher für den gesamten Schaden.
Die Mitsegler sind über „Beidrehen“ nicht gegen Unfall, Krankheit oder zusätzliche Reisekosten versichert. Es wird empfohlen zusätzlich eine Reisekostenversicherung und private Unfallversicherung abzuschließen.
Sicherheit
Den Anordnungen des Skippers ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein Mitsegler dem nicht nach, oder handelt er wiederholt gegen die gemeinschaftlichen Interessen der Crew, so kann er beim Erreichen des nächsten Hafens vom weiteren Törnverlauf ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag. Weitere Rechtsansprüche gegenüber der Crew oder „Beidrehen“ bestehen nicht.
Rettungswesten sind in ausreichender Anzahl vorhanden und müssen während der Fahrt, sowie bei Schleusen- und Hafenmanövern getragen werden.
Datenschutz
Die Mitsegler sind damit einverstanden, dass die von ihnen übermittelten Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV - mäßig verarbeitet und gespeichert werden. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetzes geschützt.
Gerichtsstand
Es gilt ausschlieslich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Witten.
Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser aufgeführten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Witten, November 2016
H. Friede
Bruno Heide Strasse 6
58456 Witten
Tel: 01520-9833600
www.beidrehen.de